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VGH Hessen, 09.09.1997 - 5 TG 4351/96 |
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Volltextveröffentlichungen (3)
- openjur.de
- Justiz Hessen
§ 1 Abs 2 WoBindG, § 2 WoBauG 2, § 6 WoBauG 2, § 17 WoBauG 2, § 17a WoBauG 2
Modernisierung einer Wohnung mit öffentlichen Mitteln führt nicht zur Ausgleichspflicht für Fehlbelegung, außer wenn es sich um einen Ausbau handelt - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- VG Frankfurt/Main, 25.09.1996 - 15 G 2477/96
- VGH Hessen, 09.09.1997 - 5 TG 4351/96
Papierfundstellen
- ESVGH 48, 156 (Ls.)
- NZM 1998, 207
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (1)
- BVerwG, 03.07.1987 - 8 C 73.86
Wohnungsbauförderung - Modernisierung - Ausbau - Umbau
Auszug aus VGH Hessen, 09.09.1997 - 5 TG 4351/96
Ungeachtet dessen, daß die Beklagte die Baumaßnahmen bereits 1982 und damit während der zeitlichen Geltung des Zweiten Wohnungsbaugesetzes vom 27. Juni 1956 (BGBl. I S. 253) durchgeführt hat mit der Folge, daß dessen Begriffsbestimmungen des "neugeschaffenen Wohnraums" maßgeblich sind, wozu die Modernisierung damals nicht gehörte (vgl. BVerwG, Urteil vom 03.07.1987 - 8 C 73/86 -, NJW-RR 1987, S. 1489 ff. = Buchholz 454.4 § 17 II. WoBauG Nr. 2), haben nach der eindeutigen gesetzlichen Regelung in § 1 Abs. 1 AFWoG, auf dessen Anwendung § 2 Abs. 1 HessAFWoG verweist, nur Inhaber einer öffentlich geförderten Wohnung im Sinne des Wohnungsbindungsbindungsgesetzes eine Ausgleichszahlung zu leisten.